FAQs Kulturloge

Wer kann Kulturgast der KULTURLOGE Wolfsburg werden?
Jeder, der über wenig Geld verfügt, kann Gast der KULTURLOGE Wolfsburg werden, beispielsweise Sozialhilfeempfänger, Senioren und Seniorinnen mit Grundsicherung, Alleinerziehende und Familien mit kleinen Bezügen (KreisJobCenter oder Agentur für Arbeit etc.) oder chronisch psychisch Kranke in therapeutischen Wohngruppen. Ausgenommen sind Studierende, weil sie Zugang zu zahlreichen kulturellen Veranstaltungen speziell im studentischen Milieu zu günstigen Preisen haben und in der Regel die Gefahr der sozialen Ausgrenzung gering ist. Anmeldung und Prüfung erfolgt durch die Sozialen Institutionen der Stadt Wolfsburg.
Wie kann man Kulturgast der KULTURLOGE WOLFSBURG werden?

Bei den Sozialen Institutionen der Stadt Wolfsburg erhalten Sie das Anmeldeformular, das ausgefüllt und unterschrieben persönlich bei der jeweiligen Institutionen wieder abgegeben werden muss. Unter dem Menüpunkt „Soziale Partner“ finden Sie eine Liste dieser Institutionen. Unter dem Menüpunkt „Kulturgast werden“ ist der Ablauf der Kartenvermittlung dargestellt. Eine Anmeldung direkt bei der KULTURLOGE WOLFSBURG ist leider nicht möglich.

Warum kann man sich nicht direkt bei der KULTURLOGE WOLFSBURG anmelden?

Es ist der KULTURLOGE WOLFSBURG besonders wichtig, niemanden bloßzustellen oder zu beschämen. Die Sozialen Institutionen kennen den Kulturgast und seine finanzielle Situation durch persönliche Vorstellung oder lernen ihn kennen. Eine Prüfung der Bedürftigkeit kann die KULTURLOGE WOLFSBURG leider nicht leisten. Für eine erfolgreiche Vermittlung und das Ziel der sozialen Integration ist später der telefonische Kontakt der ehrenamtlichen Helfer der KULTURLOGE WOLFSBURG zum Kulturgast wichtig.

Was kostet den Kulturgast der KULTURLOGE WOLFSBURG der Besuch von Kulturveranstaltungen?

Die Kulturveranstaltungen sind für registrierte Kulturgäste der KULTURLOGE WOLFSBURG kostenlos.

Darf der Kulturgast der KULTURLOGE WOLFSBURG angeben, welche Veranstaltungen er bevorzugt?

Ja. Bei der Anmeldung wird explizit nach Interessengebieten gefragt. Der Kulturgast wird vor jedem Veranstaltungsbesuch im persönlichen Telefongespräch über die Veranstaltung informiert und kann direkt entscheiden, ob ihm die Veranstaltung zusagt.

Erhalten Kulturgäste der KULTURLOGE WOLFSBURG einen Ausweis zur Legitimation?

Nein. Die KULTURLOGE WOLFSBURG legt besonderen Wert darauf, dass es keine Stigmatisierung der Kulturgäste geben kann. Deshalb werden die vermittelten Karten auf den Namen des Kulturgastes beim Veranstalter oder an der Abendkasse hinterlegt.

Kann ein Kulturgast der KULTURLOGE WOLFSBURG eine Begleitperson zu den Veranstaltungen mitnehmen?

Die Mitnahme einer Begleitperson ist nach vorheriger Absprache mit den Vermittlern der KULTURLOGE WOLFSBURG möglich.

Wie viele Veranstaltungen darf ein Kulturgast der KULTURLOGE WOLFSBURG pro Monat besuchen?

Hier gibt es keine Vorgabe. Es wird von der KULTURLOGE WOLFSBURG aber darauf geachtet, dass die Kartenzuweisung nach objektiven Kriterien erfolgt. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt. Möglichst viele Menschen sollen in den Genuss kultureller Veranstaltungen kommen.

Kann ein Kulturgast der KULTURLOGE WOLFSBURG seine Kinder zu Kulturveranstaltungen mitnehmen?

Das kommt auf die Veranstaltung und das Kartenkontingent an. Bei der Anmeldung wird nach der Anzahl und dem Alter der Kinder gefragt und diese auf Wunsch bei der Kartenzuteilung berücksichtigt. Details werden im persönlichen Telefonat geklärt.

Wie lange kann ein Kulturgast das Angebot der KULTURLOGE WOLFSBURG in Anspruch nehmen?

Solange keine wesentliche Besserung der finanziellen Situation des Kulturgastes eintritt, kann das Angebot der KULTURLOGE WOLFSBURG weiter in Anspruch genommen werden.

Wie finanziert sich der Verein KULTURLOGE WOLFSBURG?

Die KULTURLOGE Wolfsburg finanziert sich ausschließlich über Spenden Gern nehmen wir auch eine Spende auf unser Konto-Nr.: 161 330 667, BLZ 269 513 11, Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg,, entgegen. Wir freuen uns über jeden Betrag.

Wie werden Spendengelder an den Verein KULTURLOGE WOLFSBURG e.V. verwendet?

Zuwendungen werden nur für satzungsgemäße Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 08 Abgabenordnung verwendet. Der Verein KULTURLOGE WOLFSBURG e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Gifthorn von der Körperschaftssteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Spendenquittungen) auszustellen.

Kann ich eine Spende an den Verein KULTURLOGE WOLFSBURG e.V. steuerlich geltend machen?

Ja. Die KULTURLOGE e.V. verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Gern stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch spätestens zu Beginn des nächsten Jahres eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ das Wort „Spende“ zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg der KULTURLOGE Wolfsburg e.V. ein.

Wie kann ein Kulturveranstalter der KULTURLOGE WOLFSBURG Eintrittskarten zur Verfügung stellen?

Nehmen Sie einfach telefonisch oder über unser Webformular Kontakt zu uns auf und stellen Sie sich kurz vor. Wir melden uns dann bei Ihnen. Egal, ob Sie regelmäßig Eintrittskarten zur Verfügung stellen oder nur sporadisch, unsere Kulturgäste werden Ihnen dankbar sein.

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schicken Sie uns Ihre Frage, z.B. über unser Kontaktformular, damit wir sie beantworten und gegebenenfalls in unsere Liste mit aufnehmen können.