Kann ich eine Spende an den Verein KULTURLOGE WOLFSBURG e.V. steuerlich geltend machen?

Ja. Die KULTURLOGE e.V. verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Gern stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch spätestens zu Beginn des nächsten Jahres eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ das Wort „Spende“ zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg der KULTURLOGE Wolfsburg e.V. ein.