Wie werden Spendengelder an den Verein KULTURLOGE WOLFSBURG e.V. verwendet?

Zuwendungen werden nur für satzungsgemäße Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 08 Abgabenordnung verwendet. Der Verein KULTURLOGE WOLFSBURG e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Gifthorn von der Körperschaftssteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Spendenquittungen) auszustellen.